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   BSG, 14.05.1991 - 5 RJ 41/90   

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https://dejure.org/1991,4818
BSG, 14.05.1991 - 5 RJ 41/90 (https://dejure.org/1991,4818)
BSG, Entscheidung vom 14.05.1991 - 5 RJ 41/90 (https://dejure.org/1991,4818)
BSG, Entscheidung vom 14. Mai 1991 - 5 RJ 41/90 (https://dejure.org/1991,4818)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Klage auf Rente wegen Berufsunfähigkeit - Unmöglichkeit der weiteren Ausübung des Berufs eines Busfahrers - Verweisung auf die Ausübung einer vergleichbaren Tätigkeit - Einordnung der Tätigkeit in die Gruppe mit dem Leitberuf des Facharbeiters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 14.05.1991 - 5 RJ 82/89

    Verweisbarkeit bei tarifvertraglicher Gleichstellung mit einem Facharbeiter

    Auszug aus BSG, 14.05.1991 - 5 RJ 41/90
    Gerade bezüglich des bisherigen Berufs als Busfahrer hat der Senat diese Rechtsprechung durch das zur Veröffentlichung bestimmte Urteil vom heutigen Tage in der Sache 5 RJ 82/89 bestätigt.

    Eine abweichende Bestimmung des qualitativen Wertes wäre nur ausnahmsweise zulässig, wenn die tarifliche Gleichstellung wegen mit der Tätigkeit verbundener Nachteile und Erschwernisse oder aus sozialen Gründen erfolgt wäre (vgl Urteil des erkennenden Senats vom heutigen Tage in der Sache 5 RJ 82/89).

  • BSG, 30.03.1977 - 5 RJ 98/76

    Versichertenrente wegen Berufsunfähigkeit - Mehrstufenschema zur Einstufung des

    Auszug aus BSG, 14.05.1991 - 5 RJ 41/90
    Der erkennende Senat hat in ständiger Rechtsprechung auch Versicherte, die - wie der Kläger - in Tätigkeitsbereichen ohne anerkannte Ausbildung oder mit einer Ausbildung bis zu zwei Jahren gearbeitet haben, im Rahmen des für die Zumutbarkeit einer Verweisungstätigkeit im Sinne des § 1246 Abs. 2 Satz 2 RVO maßgebenden Berufsgruppenschemas der Gruppe mit dem Leitberuf des Facharbeiters zugeordnet, wenn diese Tätigkeiten den anerkannten Ausbildungsberufen mit einer mehr als zweijährigen Ausbildung - insbesondere wegen ihrer Bedeutung für den Betrieb - tarifvertraglich qualitativ gleichgestellt sind (vgl die Urteile in BSGE 43, 243 = SozR 2200 § 1246 Nr. 16, BSGE 56, 72 = SozR aaO Nr. 111, SozR aaO Nrn 116, 122, 123, BSGE 58, 239 = SozR aaO Nr. 129 und SozR aaO Nr. 164).
  • BSG, 11.07.1985 - 5b RJ 88/84

    Tarifliche Gleichstellung von Berufstätikeiten - Anerkannter Ausbildungsgang -

    Auszug aus BSG, 14.05.1991 - 5 RJ 41/90
    Der erkennende Senat hat in ständiger Rechtsprechung auch Versicherte, die - wie der Kläger - in Tätigkeitsbereichen ohne anerkannte Ausbildung oder mit einer Ausbildung bis zu zwei Jahren gearbeitet haben, im Rahmen des für die Zumutbarkeit einer Verweisungstätigkeit im Sinne des § 1246 Abs. 2 Satz 2 RVO maßgebenden Berufsgruppenschemas der Gruppe mit dem Leitberuf des Facharbeiters zugeordnet, wenn diese Tätigkeiten den anerkannten Ausbildungsberufen mit einer mehr als zweijährigen Ausbildung - insbesondere wegen ihrer Bedeutung für den Betrieb - tarifvertraglich qualitativ gleichgestellt sind (vgl die Urteile in BSGE 43, 243 = SozR 2200 § 1246 Nr. 16, BSGE 56, 72 = SozR aaO Nr. 111, SozR aaO Nrn 116, 122, 123, BSGE 58, 239 = SozR aaO Nr. 129 und SozR aaO Nr. 164).
  • BSG, 01.12.1983 - 5b RJ 114/82

    Verweisbarkeit eines Versicherten - Beamtenrecht - Postzustellungsdienst -

    Auszug aus BSG, 14.05.1991 - 5 RJ 41/90
    Der erkennende Senat hat in ständiger Rechtsprechung auch Versicherte, die - wie der Kläger - in Tätigkeitsbereichen ohne anerkannte Ausbildung oder mit einer Ausbildung bis zu zwei Jahren gearbeitet haben, im Rahmen des für die Zumutbarkeit einer Verweisungstätigkeit im Sinne des § 1246 Abs. 2 Satz 2 RVO maßgebenden Berufsgruppenschemas der Gruppe mit dem Leitberuf des Facharbeiters zugeordnet, wenn diese Tätigkeiten den anerkannten Ausbildungsberufen mit einer mehr als zweijährigen Ausbildung - insbesondere wegen ihrer Bedeutung für den Betrieb - tarifvertraglich qualitativ gleichgestellt sind (vgl die Urteile in BSGE 43, 243 = SozR 2200 § 1246 Nr. 16, BSGE 56, 72 = SozR aaO Nr. 111, SozR aaO Nrn 116, 122, 123, BSGE 58, 239 = SozR aaO Nr. 129 und SozR aaO Nr. 164).
  • BSG, 14.05.1991 - 5 RJ 59/90

    Gewährung von Rente wegen Berufsunfähigkeit - Tarifliche Einstufung einer

    Auszug aus BSG, 14.05.1991 - 5 RJ 41/90
    Auf die dortige eingehende Begründung wird für den vorliegenden Fall verwiesen (vgl auch das weitere Urteil vom heutigen Tage in der Sache 5 RJ 59/90).
  • BSG, 14.10.1992 - 5 RJ 10/92

    Bisherige Tätigkeit - Lohngruppe - Zuordnung - Leitberuf - Zulagen

    Zulagen für Schmutz, Bereitschaftsdienst, geteilten Dienst sowie für Sonn- und Feiertagsarbeit bleiben bei der Zuordnung in das Mehrstufenschema außer Betracht (Fortführung - Ziff 1 - und Bestätigung - Ziff 2 - von BSG vom 14.5.1991 - 5 RJ 82/89 = BSGE 68, 277 = SozR 3-2200 § 1246 Nr. 13 und von BSG vom 14.5.1991 - 5 RJ 41/90).

    Zur Gruppe der Facharbeiter gehören dabei nach der ständigen Rechtsprechung des Senats nicht nur Berufe, die eine mehr als zweijährige Ausbildung voraussetzen, sondern auch die Tätigkeiten, die den anerkannten Ausbildungsberufen mit einer mehr als zweijährigen Ausbildung tarifvertraglich qualitativ gleichgestellt sind (vgl zuletzt Urteile vom 14. Mai 1991, 5 RJ 82/89 und 5 RJ 41/90 - ersteres veröffentlicht in SozR 3-2200 § 1246 Nr. 13).

    Dies hat der erkennende Senat im Grundsatz bereits mit Urteil vom 14. Mai 1991 - 5 RJ 41/90 - entschieden.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 18.06.2012 - L 16 R 871/09

    Rente wegen Erwerbsminderung - Berufsunfähigkeit - Autobusfahrer bei den Berliner

    Denn es ist zwar möglich, durch die "horizontale" Verweisung auf Tarifgruppen eines anderen nach Qualitätsstufen geordneten Tarifvertrages zu dokumentieren, dass eine bestimmte Tätigkeit aus Sicht der Tarifvertragsparteien eine bestimmte qualitative Wertigkeit hat (vgl BSG, Urteil vom 14. Mai 1991 - 5 RJ 41/90- juris).
  • BSG, 25.08.1993 - 13 RJ 25/92

    Anspruch auf Rente infolge Berufsunfähigkeit - Unmöglichkeit der weiteren

    Auf die technische Ausgestaltung dieser Gleichstellung im LTV kommt es dabei nicht an (vgl dazu allgemein BSG, Urteile vom 14. Mai 1991 - 5 RJ 41/90 - und vom 17. Dezember 1991 - 13/5 RJ 11/90 -).
  • LSG Berlin, 10.11.2003 - L 16 RJ 22/01

    Anspruch auf Gewährung von Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit; Begriff des

    Denn es ist zwar möglich, durch die "horizontale" Verweisung auf Tarifgruppen eines anderen nach Qualitätsstufen geordneten Tarifvertrages zu dokumentieren, dass eine bestimmte Tätigkeit aus Sicht der Tarifvertragsparteien eine bestimmte qualitative Wertigkeit hat (vgl. BSG, Urteil vom 14. Mai 1991 -5 RJ 41/90-).
  • BSG, 17.12.1991 - 5 RJ 25/89

    Einstufung der Tätigkeit eines Berufskraftfahrers für die

    Auch bei Kraftfahrern bestehen unabhängig vom Ablegen der Berufskraftfahrerprüfung wegen der unterschiedlichen Anforderungen häufig besondere tarifvertragliche Einstufungen (siehe BSG SozR 2200 § 1246 Nrn 135 und 151; neuerdings Urteile des 5. Senats vom 14. Mai 1991 - 5 RJ 82/89 - 59/90 - und vom 15. Mai 1991 - 5 RJ 41/90 - sowie des 13. Senats des BSG vom 28. Mai 1991 - 13/5 RJ 69/90 - und 17/90 -).
  • BSG, 27.11.1991 - 5 RJ 57/90

    Zuordnung eines Berufskraftfahrers von der Ausbildung her dem "angelernten

    Der erkennende Senat hat in ständiger Rechtsprechung auch Versicherte, die in Tätigkeitsbereichen ohne anerkannte Ausbildung oder mit einer Ausbildung bis zu zwei Jahren gearbeitet haben, im Rahmen des für die Zumutbarkeit einer Verweisungstätigkeit im Sinne des § 1246 Abs. 2 Satz 2 RVO maßgebenden Berufsgruppenschemas der Gruppe mit dem Leitberuf des Facharbeiters zugeordnet, wenn diese Tätigkeiten den anerkannten Ausbildungsberufen mit einer mehr als zweijährigen Ausbildung tarifvertraglich qualitativ gleichgestellt sind (zuletzt Senatsurteil vom 14. Mai 1991, 5 RJ 82/89 in BSGE 68, 277 sowie weitere Urteile vom 14. Mai 1991 - 5 RJ 41/90 -und - 5 RJ 59/90 - ebenso Urteil vom 12. September 1991 - 5 RJ 60/90 - jeweils mwN).
  • BSG, 27.11.1991 - 5 RJ 6/91

    Anspruch auf Gewährung der Versichertenrente wegen Berufsunfähigkeit - Einordnung

    Der erkennende Senat hat in ständiger Rechtsprechung auch Versicherte, die in Tätigkeitsbereichen ohne anerkannte Ausbildung oder mit einer Ausbildung bis zu zwei Jahren gearbeitet haben, im Rahmen des für die Zumutbarkeit einer Verweisungstätigkeit iS des § 1246 Abs. 2 Satz 2 RVO maßgebenden Berufsgruppenschemas der Gruppe mit dem Leitberuf des Facharbeiters zugeordnet, wenn diese Tätigkeiten den anerkannten Ausbildungsberufen mit einer mehr als zweijährigen Ausbildung tarifvertraglich qualitativ gleichgestellt sind (vgl die Urteile in BSGE 43, 243 = SozR 2200 § 1246 Nr. 16, BSGE 58, 239 = SozR aaO Nr. 129 und SozR aaO Nr. 164 und zuletzt Senatsurteile vom 14. Mai 1991 - 5 RJ 82/89 , 5 RJ 41/90 und 5 RJ 59/90 -).
  • BSG, 17.12.1991 - 5 RJ 11/90

    Auswahl zumutbarer Verweisungstätigkeiten bei Berufsunfähigkeit -

    Wie der 5. Senat in einem Parallelfall durch Urteil vom 14. Mai 1991 - 5 RJ 41/90 - bereits entschieden hat, liegt aufgrund des Umstandes, daß die Lohngruppe F III mit den Monatstabellenlöhnen der Facharbeiterlohngruppe VI des Monatslohntarifvertrages zum BMT-G ausgestattet ist, die für die Zuordnung zum Leitberuf des Facharbeiters erforderliche tarifvertragliche Gleichstellung vor.
  • BSG, 27.11.1991 - 5 RJ 40/90

    Anspruch auf Rente wegen Berufsunfähigkeit - Unmöglichkeit der weiteren Ausübung

    Der erkennende Senat hat in ständiger Rechtsprechung auch Versicherte, die - wie der Kläger - Tätigkeiten ohne anerkannte Ausbildung oder mit einer Ausbildung bis zu zwei Jahren verrichtet haben, im Rahmen des für die Zumutbarkeit einer Verweisungstätigkeit iS des § 1246 Abs. 2 Satz 2 RVO maßgebenden Berufsgruppenschemas der Gruppe mit dem Leitberuf des Facharbeiters zugeordnet, wenn diese Tätigkeiten den anerkannten Ausbildungsberufen mit einer mehr als zweijährigen Ausbildung tarifvertraglich qualitativ gleichgestellt sind (vgl die Urteile in BSGE 43, 243 = SozR 2200 § 1246 Nr. 16; BSGE 56, 72 = SozR aaO Nr. 111, SozR aaO Nrn 116, 122, 123; BSGE 58, 239 = SozR aaO Nr. 129 und SozR aaO Nr. 164 und zuletzt Urteile vom 14. Mai 1991, 5 RJ 82/89 - zur Veröffentlichung vorgesehen -, 5 RJ 41/90 und 5 RJ 59/90).
  • BSG, 28.05.1991 - 5 RJ 17/90

    Anspruch auf Rente wegen Berufsunfähigkeit - Unmöglichkeit der weiteren Ausübung

    Wegen der von Sonderlohngruppen im Bereich des öffentlichen Nahverkehrs, dh einem Bereich der dem Bundesmanteltarifvertrag für Arbeiter der Gemeinden unterfällt, wird auch auf das Urteil des BSG vom 14. Mai 1991 (5 RJ 41/90) hingewiesen.
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